Unsere These


1. Diäten
Die Parlamentarier vergleichen Ihre Tätigkeit oft mit denen von Spitzenunternehmern und Managern der Wirtschaft und begründen darauf einen Anspruch auf ähnlich hohes Einkommen. Zur Berechtigung eines solchen Vergleichs fehlt allerdings ein entscheindendes Merkmal. Wenn ein Unternehmer mit seinem Unternehmen eben kein Einkommen erzielt, sich hoch verschuldet und wirtschaftlich sein gesamtes Leben ruiniert, so sprechen die selben Politiker davon, dass Erfolg, Risiko und Misserfolg untrennbar zum Berufsbild des Unternehmers gehören.
Für sich selbst schließen sie aber nicht nur jedwedes persönliches Risiko aus, sondern sie haben sich im Laufe der Jahre Gesetze gemacht, die sie entgegen dem Berufsbild des Unternehmers vollständig gegen Haftung und Risiko abgrenzen.
Es gibt keinen Beruf auf der Welt - außer dem des Politikers - der so wenig persönliche Haftung, so wenig Verantwortung, so wenig Leistungskontrolle und Leistungsanforderung mit so enormen Vorteilen verbindet. Ohne jeden Nachweis werden Werbekosten als steuerfrei gestellten Diäten anerkannt. Diese betragen zur Zeit 6520,- DM. Jeder Unternehmer muss ab der ersten DM Umsatz eine - teils aufwendige - Buchhaltung erstellen und jeden Pfennig Ausgabe nicht nur nachweisen, sondern bei Buchprüfungen und Steueranmeldung gegen den Zugriff des Fiskus verteidigen.
Der Parlamentarier erhält dadurch etwa das 1,5 fache des Durchschnittseinkommens der Bevölkerung zusätzlich zu den allgemeinen Freibeträgen als steuerfreie Kostenpauschale, ohne je nachweisen zu müssen, ob er tatsächlich überhaupt einen Pfennig Kosten hat und sich nicht aller politischen Arbeiten entzieht, die ihn persönlich Geld kosten. Von solcher Großzügigkeit des Fiskus können Arbeiter, Angestellte und Unternehmer nur träumen.
Betrachtet man nun allerdings den Fall, dass ein Parlamentarier bereits mit seiner Wahl Pensionsanspruch erhält und nach einer Legislaturperiode eine Pension erwirbt, die höher ist, als die der meisten Selbstständigen und Nichtselbstständigen, so stellt sich hier nicht nur die Frage nach der Begründung. Denn praktisch alle Parlamentariere opferen ihre Berufskarriere nicht dem Wohl des Volkes, sondern sie machen durch das Glück der Wahl überhaupt erst eine Karriere, die ihnen ansonsten kaum vorstellbar möglich gewesen wäre.
Rechnet man nun den Pensionsanspruch eines kurzfristigen Parlamentsmitglieds mit in die Bezahlung des Parlamentariers ein, so erhalten sie exorbitante Einkommen zu praktisch keinem Steuersatz. So hat z.B. der Hessische Ministerial-Referent Schädler, der sein Amt nach nur 14-tägigen Tätigkeit wieder abgeben musste, da die Ministerin mit seinen Leistungen nicht zufireden war, hierdurch einen Pensionsanspruch in Höhe von mehreren Millionen DM gewonnen.
Wir sind nicht gegen eine angemessene Bezahlung der Politiker, aber der Begriff der Angemessenheit beinhaltet eben auch, dass deren Leistung messbar ist und in üblicher Relation der tatsächlich zum Wohl des Volkes erbrachten Leistung steht. Hieran gibt es erhebliche Zweifel. Sind doch bei parlamentarischen Gesetzgebungsdebatten, zu deren Teilnahme die Parlamentarier den verflichtenden Auftrag der Wähler ihres Wahlkreises haben, um deren Interessen zu repräsentieren, oft nicht einmal 10% der Abgeordneten anwesend. Aber auch für die Nichtanwesenheit werden diese Parlamentarier indirekt bezahlt, indem sie sich selbst Gesetze gemacht haben, nach denen sie generell Sitzungsgelder erhalten, von denen dann Nichtanwesenheitsgebühren abgezogen werden, die unterhalb der Aufwandspauschale für die Teilnahme liegen. Somit entsteht auch bei Nichtanwesenheit für den Parlamentarier ein Anspruch auf einen Teil der Aufwandspauschale, die bei Anwesenheit fällig gewesen wäre.
Wer will da behaupten, die Parlamentarier hätten mit der Verabschiedung von Gesetzen, die ihnen ungewöhnliche Vorteile bieten, den erklärten Willen der Bevölkerung repräsentiert.

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Horst Decker

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