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Der Landrat
des Landkreises LauterbachLauterbach, den 1. Juli 1946
-Wirtschaftsamt-

Betr.: Seifenbewirtschaftung.

An die Seifenhändler des Kreises:

Auf Grund des Sonderabschnittes O der Seifenkarte 89/90.
Zuteilungsperioda werden ab sofort pro Kopf

            125 gr. Waschseife

verausgabt. Obengenannter Sonderabschnitt ist bei der nächsten
Einreichung der Seifenabschnitte mit abzuliefern.
                     Der Leiter des Wirtschaftsamtes
                           Sandmann

© Horst Decker

Fortsetzung folgt